Bei besonderen Vorkommnissen, längeren Betriebsunterbrechungen und schweren Unfällen ist der Aufgabenträger und gem. § 6 BOKraft die Genehmigungsbehörde unverzüglich zu informieren.
Zum Beginn des Jahres ist ein Status-Bericht zum Vorjahr zu erstellen. Dieser hat zu beinhalten: