2.2.2. Ermäßigte Einzelfahrausweise
Ermäßigte Einzelfahrausweise erhalten:
. Kinder
. Reisegruppen
. Inhaber einer 4-Fahrten-Karte Erwachsener
. Inhaber einer 4-Fahrten-Karte Kind
. Familien- und Sozialpass-Inhaber
- Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr haben den ermäßigten Einzelfahrpreis zu entrichten.
- Ermäßigte Einzelfahrausweise für Kinder berechtigen zur vorherigen Nutzung oder/und nachfolgenden Weiterfahrt im Stadtverkehr. Für die Inanspruchnahme einer Weiterfahrt innerhalb des Stadtgebietes (Teilstrecke) erhöht sich der Fahrpreis um eine bzw. zwei Teilstrecken.
- Rückfahrten zum Ausgangspunkt und Rundfahrten sind nicht zulässig.
- Der ermäßigte Einzelfahrpreis für Reisegruppen wird gewährt, wenn sich mindestens 10 Personen zu einem gemeinsamen Reisezweck und –ziel zusammengeschlossen haben. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn die Beförderung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Fahrt angemeldet wurde und ohne zusätzliche Leistungen möglich ist. In der Gruppe mitreisende Kinder erhalten keine weitere Ermäßigung. Für den Stadtverkehr findet die Reisegruppenermäßigung keine Anwendung.
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