3. Anerkennung von Fahrausweisen
3.1 Schülerferienticket (SFT)
Das Ticket gilt bei Beteiligung der Zelltho-Reisen GmbH während der jeweiligen Sommerferien des Landes Sachsen-Anhalt als Netzkarte und berechtigt zur landesweiten Nutzung von Omnibussen, Straßen- und Eisenbahnen entsprechend der jährlich festgelegten Tarifbestimmungen. Das Schülerferienticket gilt auch auf den thüringischen Linien und Linienabschnitten der VGS.
3.2. Anerkennung von Zeitfahrausweisen
Eine Kooperationsvereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Zeitfahr-ausweisen mit benachbarten Verkehrsunternehmen besteht mit den Unternehmen:
- Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg- Querfurt mbH
- Verkehrsgesellschaft Südharz (VGS)
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