1Verkehrlicher Leistungsumfang


Einheitliche Fahrpreise und Tarifbestimmungen



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3.3. Einheitliche Fahrpreise und Tarifbestimmungen

Eine erweiterte Kooperationsvereinbarung zur einheitlichen Fahrpreisgestaltung in der Region besteht mit den Unternehmen:

- Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg- Querfurt mbH

- Verkehrsgesellschaft Südharz (VGS)



1 Bei extremen Verhältnissen, wie Glatteis, unvorhergesehenem Wintereinbruch, Sturmböen, unvorhersehbaren gravierenden Verkehrsstaus, verspätungsrelevanten Tagesbaustellen usw. können mit dem Aufgabenträger Ausnahmeregelungen zu den Regelungen im Verspätungsmanagement abgestimmt werden.

2 Sitz- und Stehplätze, Stehplätze dabei berechnet mit 4 Fahrgäste pro m²

3 Die Definition „angemessen“ bedeutet, dass die jeweiligen technischen Möglichkeiten des betrachteten Fahrzeuges in der Einschätzung zu berücksichtigen sind (z.B. Fahrzeuge mit Klimaanlage andere Bewertung im Vergleich zu Fahrzeugen ohne Klimaanlage).

4 Kriterien siehe: BITV 2.0 - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vom 12. September 2011und Hegner, Marcus (2005): Gestaltung barrierefreier Webseiten; Informationszentrum Sozialwissenschaften der Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V. (ASI) IZ-Arbeitsbericht Nr. 35; April 2005 (http://www.gesis.org/fileadmin/upload/forschung/publikationen/gesis_reihen/ iz_arbeitsberichte/ab_35.pdf; Download 13.03.2014)

5 Merkmale der „Niederflurtechnik“: Einstiegshöhe 320 mm + 20 mm, Kneeling-System mit Absenkungen um ca. 70 mm und Einstiegshilfe, z. B. Rampe (siehe Ralph Pütz: Einführung in die Linienbustechnik; VDV-Akademie (Herausgeber); Alba-Fachverlag GmbH + Co. KG, Düsseldorf 2012); die Anforderung „Niederflurfahrzeug“ erfüllen Fahrzeuge, bei denen „mindestens 35% der für Fahrgäste verfügbaren Stehplatzflächen (bzw. des vorderen Teilfahrzeugs bei Gelenkbussen bzw. der unteren Fahrgastebene bei Doppeldeckerfahrzeugen) eine stufenlose Fläche bilden und Zugang zu mindestens einer Betriebstür bieten“; siehe auch EU-Richtlinie 2001/ 85/ EG (sog. „EU-Busrichtlinie“)

6 Ausnahmen können im Einzelfall bei Bestandsfahrzeugen bei laufenden Werbeverträgen bzw. im Falle gravierender wirtschaftlicher Nachteile beim Verkehrsunternehmen vereinbart werden.


Dienstgebäude
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22

06526 Sangerhausen



Kontakt

Telefon 03464 535-0

Fax 03464 535-3190

www.mansfeldsuedharz.de

Email-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur.


Allgemeine Öffnungszeiten

Montag u. Donnerstag 8.30 – 15.00 Uhr

Dienstag 8.30 – 17.30 Uhr

Freitag 8.30 – 12.00 Uhr



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