1Verkehrlicher Leistungsumfang


Vertriebstechnik und Datenaustausch mit Dritten (INSA)



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3Vertriebstechnik und Datenaustausch mit Dritten (INSA)


Fahrplan-Datenmanagement NASA mit IVU.pool

Lieferung von SOLL- und IST-Fahrplandaten, um Verspätungsinformationen in INSA und der elektronischen Fahrplanauskunft anzeigen zu können, ggf. Gewährleistung durch Kooperation mit Dritten.


4Anforderungen an die Erbringung der Verkehrsleistungen

4.1Anforderungen an die Verkehrsdurchführung

4.1.1Anforderungen Fahrpersonal


Vom Verkehrsunternehmen dürfen grundsätzlich nur ausreichend ausgebildete und geschulte Fahrer eingesetzt werden.

Die nachfolgend definierten Anforderungen sind zu gewährleisten:



  • Das Fahrpersonal hat eine einheitliche Dienstkleidung, inkl. Namensschild, zu tragen. Ausnahmen bestehen für Personale, die nur kurzzeitig in Verstärkerverkehren und Schulverkehrsfahrten zu Einsatz kommen. Erwartet wird mindestens ein gepflegtes und seriöses Erscheinungsbild der mit Kundenkontrakt tätigen Mitarbeiter. Das Fahrpersonal von Subunternehmen hat diesen Anforderungen zu entsprechen und eine Dienstkleidung zu tragen, welche dem Bild der Dienstkleidung des Genehmigungsinhabers entspricht.

  • Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass das Fahrpersonal bei Ausübung seiner Tätigkeit bei Auskünften und Ansagen sprachlich ebenso sicher ist wie bei Störungen oder in entstehenden Konfliktsituationen. Auf den Linien im Landkreis Mansfeld-Südharz ist eine „sichere Beherrschung“ der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich.

  • Dem Fahrpersonal müssen die wichtigsten Verhaltensregeln im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen bekannt sein und von ihnen angewendet werden.

  • Das Fahrpersonal muss in der Lage sein, die Informations- und Verkaufseinrichtungen umfassend und sicher bedienen zu können. Zudem muss das Fahrpersonal über die Fähigkeit verfügen, Fehlfunktionen oder Ausfälle direkt zu erkennen und der Betriebsleitstelle zu melden.

  • Erforderlich sind weiterhin ausreichende Kenntnisse des Fahrpersonals hinsichtlich der Netz- und Tarifstruktur sowie Grundkenntnisse in der Ortskunde. Die Verkehrsunternehmen haben dazu eine „Grundqualifikation“ mit nachweisbarer Abnahmeprüfung sicherzustellen. Der Landkreis Mansfeld-Südharz behält sich in Zweifelsfällen vor, eine Prüfung der Kenntnisse durchzuführen.

  • Die Fahrer haben sich gegenüber allen Fahrgästen freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit zu verhalten. Im Falle des Ausfalls der digitalen Haltestellenansage sind die Haltestellen mit deren Namen rechtzeitig (d.h. zeitlich ausreichend für den Ausstieg der Fahrgäste) und deutlich akustisch anzukündigen. Über Änderungen im Betriebsablauf (Fahrweg, Haltestellenbedienung, Verspätungen) sind die Fahrgäste rechtzeitig und ausführlich zu informieren.

  • Das Fahrpersonal hat besondere Rücksichtnahme auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu nehmen. Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Personen mit Rollator sowie Personen mit Kinderwagen sind beim Ein- und Ausstieg nötigenfalls zu unterstützen.

  • Das Fahrpersonal hat sich einer besonderen Verantwortung für Kinder und Jugendliche bewusst zu sein (z. B. beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre mit fehlenden Fahrausweisen).

  • Vom Auftragnehmer sind mindestens zweimal pro Jahr Fahrerschulungen zur Orts-, Verkehrs- und Tarifkenntnis (inkl. Trainingsmaßnahmen zur Bewältigung von Konfliktsituationen durchzuführen.

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