Für den Zustand der Fahrzeuge und deren Reinigung werden folgende Anforderungen definiert:
In den Fahrzeugen sind möglichst angemessene klimatische Verhältnisse, bezogen auf die jeweilige Jahreszeit, zu gewährleisten.3
Zum täglichen Betriebsbeginn müssen die Fahrzeuge innen und außen in einem optisch sauberen Zustand sein. Alle fahrgastrelevanten Ausstattungselemente müssen funktionstüchtig sein.
Gravierende Verunreinigungen des Fahrzeuginnenraumes während der Verkehrsdurchführung sind bei nächstmöglicher Gelegenheit zu beseitigen, wenn ein schnellstmöglicher Fahrzeugaustausch betrieblich nicht realisierbar ist.
Defekte Fahrscheindruckern (Bordcomputern) sind unverzüglich auswechseln.
Grobe Schäden durch Vandalismus und großflächige Schmierereien sind kurzfristig zu beseitigen.