4.1.6Kundenservice
Das Verkehrsunternehmen hat zu jedem regulärem Fahrplanwechsel ein Fahrplanbuch sowie im Sommer ein Ergänzungsheft für den Schülerverkehr zu erstellen, zu produzieren und zum Selbstkostenpreis zu vertreiben bzw. dafür Sorge zu tragen, dass der aktuelle Fahrplan den Fahrgästen zur Verfügung steht, ggf. auch über die Medien Dritter. Vorzusehen ist eine Abstimmung mit dem Aufgabenträger. Anstelle der Fahrplanbücher können ggf. andere Druckmedien produziert werden.
Weiterhin ist eine Internetseite mit Fahrgastinformationen und aktuellen Information zur Betriebssituation bei Abweichungen, ggf. auch über Dritte, zu betreiben. Die Fahrplaninformationen der Internetseite sind barrierefrei zu gestalten, alternativ ist eine Verlinkung auf eine barrierefreie Internetseite (z.B. der NASA) vorzusehen.4
Im Falle von geplanten oder kurzfristigen Angebotsveränderungen ist eine unverzügliche Information der Fahrgäste über verschieden Informationskanäle, insbesondere Printmedien, Internet und Handzettel o.Ä. in den Fahrzeugen, sicherzustellen.
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