Im gesamten Bediengebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gibt es ein einheitliches Tarifangebot. Das Tarifsystem ist der Teilstreckentarif. Die Anforderungen an Tarife und Beförderungsentgelte haben den derzeit gültigen und angewendeten Tarifbestimmungen (siehe Anlage 1) zu entsprechen. Eine Fortschreibung des Tarifs und notwendige Anpassungen bzw. Änderungen erfolgen in Abstimmung mit dem Aufgabenträger. Die Beförderungsbedingungen werden in den Allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in der jeweils gültigen Fassung geregelt und sind entsprechend anzuwenden.