1Verkehrlicher Leistungsumfang


Betrieb, Verspätungs- und Störfallmanagement



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4.1.3Betrieb, Verspätungs- und Störfallmanagement


Das jeweilige Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, den Fahrplan einzuhalten und einen pünktlichen und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Das Verkehrsunternehmen hat anhand der Wettermeldungen vorausschauend Abstimmungen mit dem Aufgabenträger bzgl. der Handlungsoptionen bei gravierenden Witterungssituationen vorzunehmen. Ohne Zustimmung des Aufgabenträgers darf eine Unterbrechung des Betriebes nur vorgenommen werden, wenn die Einflüsse unvorhergesehen eintreten oder wenn eine unmittelbare Gefahr für Personen und Sachgegenstände besteht.

Das Verspätungsmanagement obliegt dem Verkehrsunternehmen. Es hat dazu die Verfügbarkeit von Reservefahrzeugen zu gewährleisten. Sicherzustellen ist eine Schnittstellenfunktion zur Abstimmung mit dem SPNV (mit INSA). Die Fahrzeuge sind mit Funk, Mobilfunk oder anderen funktionstüchtigen Kommunikationsmöglichkeiten auszurüsten.

Der Betrieb gilt als pünktlich, wenn die jeweilige Abfahrt in einem Zeitfenster von bis zu drei Minuten nach der definierten Anfahrtszeit erfolgt. Das Abfahren mit Verfrühung ist untersagt.

Als Zielwert wird eine Pünktlichkeitsquote



  • von 95% an den Verknüpfungspunkten in Sangerhausen, Lutherstadt-Eisleben und Hettstedt,

  • von 90% an anderen Haltestellen

festgelegt.

Der Einsatz von Gelenkbusse oder 15-Meter-Busse kann erfolgen, wenn vom Verkehrsunternehmen eine störungsfreie Befahrung der Strecken gewährleistet wird.

Bei Verspätungen von über 60 Minuten sind unverzüglich Reservebusse einzusetzen. Dies gilt auch, wenn die Verspätung bzw. der Fahrzeugausfall nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.1 Der Einsatz von Einsatzfahrzeugen ist bei Überlastungen innerhalb von 60 Minuten zu veranlassen. Bei umfassenderen, absehbar längeren Störungen sind unverzügliche Ersatzverkehre einzurichten.

Die Fahrgäste sind unverzüglich mit aktuellen Informationen über Störungen und Ersatzverkehre zu versorgen (im Bus, an Haltestellen, über Print- und Radiomedien, Internet).

Das Verkehrsunternehmen hat durch eine regelmäßige Erfassung der Fahrgastnachfrage und dem Einsatz von Fahrzeugkapazitäten sicherzustellen, dass die in der nachfolgenden Tabelle definierten Standards der Auslastung eingehalten werden, Tabelle 1: Anforderungen an die maximale Auslastung der Fahrzeugkapazitäten


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