in der Hauptverkehrszeit können aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und bestimmter planerischer Überlegungen die Richtwerte für kurze Streckenabschnitte (maximal 10 Minuten Fahrzeit) überschritten werden
bei Großveranstaltungen und Sondersituationen (z. B. extreme Witterung) gelten die definierten Anforderungen ausdrücklich nicht