§ 2 AsylbLG für minderjährige Kinder, die über 48 Monate Leistungen bezogen haben und deren allein erziehende als Flüchtling anerkannte Mutter Leistungen nach SGB II erhält.
Die nach ihrem Wortlaut den Anspruch ausschließende Bedingung des § 2 Abs. 3 AsylbLG steht dem Anspruch nicht entgegen. § 2 Abs. 3 AsylbLG ist im Wege verfassungskonformer Auslegung nur auf die Fälle anwendbar, in denen mindestens ein Elternteil Leistungen nach AsylbLG erhält.
LSG Bayern L 7 AS 93/06, U.v. 18.08.06 www.sozialgerichtsbarkeit.de Fahrtkosten zu Terminen beim Jobcenter müssen erstattet werden. § 59 SGB II schreibt die entsprechende Anwendung der Fahrtkostenerstattung nach § 309 SGB III vor. Die vom Jobcenter angeführte "Bagatellgrenze", nach der Fahrtkosten unter 6 Euro nicht erstattet würden, ist angesichts eines Tagessatzes von 11,50 Euro (345.- : 30 Tage) für ALG-II-Empfänger ermessensfehlerhaft.
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