Brief Word


VG Hannover 9 B 2591/94, B.v. 04.05.94, ZfF 9/95, 207



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə1010/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   1006   1007   1008   1009   1010   1011   1012   1013   ...   2201
VG Hannover 9 B 2591/94, B.v. 04.05.94, ZfF 9/95, 207- rechtskräftig - § 120.3 BSHG ist auf wieder­ein­reisende Asylberechtigte nicht anwendbar. Eine als asylberechtigt anerkannte afghani­sche Staatsangehö­rige, die bereits 12 Jahre in Deutschland war, hatte knapp 6 Monate bei ihrem Ehemann in Pakistan gelebt und als Grund ihrer Rückkehr nach Deutschland "Sozialhilfe" an­gegeben. Das Sozialamt lehnte die Hilfe ab, da die Antrag­stellerin eingereist sei um Sozialhilfe zu erlangen, Sozialhilfe sei auch nicht als Ermes­sensleistung gerechtfertigt, da sie in Pakistan bei ihrem Ehemann sicher vor Verfolgung habe leben können. Nach § 2 Abs. 1 AsylVfG genießt die Antrag­stellerin die Rechtsstellung nach § 23 der Genfer Flüchtlingskon­vention, wonach sie auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge wie eine Deutsche zu behandeln ist. Da auch ei­nem Deutschen nach mehrmonatigem Auf­enthalt im Ausland die Sozialhilfe nicht verweigert werden kann mit der Begrün­dung, er sein eingereist um Sozial­hilfe zu erlangen, gilt dies für die Antragstellerin gleichermaßen.


Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   1006   1007   1008   1009   1010   1011   1012   1013   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin