LSG Niedersachsen-Bremen L 7 AY 7/05 ER u. a. B.v. 25.04.05, IBIS M6845, www.asyl.net/Magazin/Docs/2005/M-5/6845.pdf Leistungseinschränkung nach § 1 a AsylbLG, wenn die Einreise in erster Linie erfolgte, um medizinische Versorgung in Deutschland zu erlangen.
SG Hildesheim S 44 AY 35/05 ER, B.v. 10.11.05 Leistungen nach § 2 AsylbLG für 1991 eingereiste geduldete Roma aus dem Kosovo. Die Antragsteller wurden 1995 vom VG asylberechtigt anerkannt, was 1997 vom OVG aufgehoben wurde. Der Asylantrag war somit nicht offensichtlich unbegründet. Das Gericht geht davon aus, dass prägendes Motiv für die Einreise die Furcht vor Repressalien wegen Teilnahme an einer Demonstration und der Entziehung vom Wehrdienst war. Das Gericht verneint die Einreise zum Zweck des Bezuges von Sozialleistungen (vgl. zum Einreisemotiv des § 1a Nr. 1 AsylbLG LSG Nds.-Bremen L 7 AY 7/05 ER und L 7 B 4/05 AY, B.v. 25.04.05.)