Brief Word


VG Kassel 5 G 906/02, B.v. 28.05.02, info also 2002, 229, IBIS C1762



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə1101/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   1097   1098   1099   1100   1101   1102   1103   1104   ...   2201
VG Kassel 5 G 906/02, B.v. 28.05.02, info also 2002, 229, IBIS C1762 Die von der Stadt Kassel im Rahmen eines Modellversuchs nach § 101a BSHG festgelegte Pauschale für Heizkosten ist rechtswidrig, da sie dem Grundsatz der Bedarfsdeckung nicht genügt. Dies zeigen grundsätzliche Überlegungen ebenso wie der Vergleich mit den Nebenkostenvorauszahlungen der weiteren Mieter im Hause. Auch die für einen Einpersonenhaushalt zu Grunde gelegte Wohnfläche ist unangemessen klein.
OVG Lüneburg 4 ME 521/02, B.v. 05.12.02 NVwZ-RR 2003, 439; FEVS 54, 362 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2045.pdf Leitsätze:

1. Zur Ermittlung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft durch Heranziehung der Werte der Tabelle zu § 8 WoGG in der ab 01.01.01 geltenden Fassung (Bestätigung der Rspr. des Senats seit dem B.v. 25.10.2001 - 4 MB 1798/01, FEVS 53, 218).

2. Dass zum 01.01.02 die Mietenstufen angepasst worden sind, berücksichtigt nur die unterschiedliche Entwicklung der Mieten in verschiedenen Orten, spricht aber nicht gegen die von dem Senat für richtig gehaltene Erhöhung aller Werte der Tabelle zu § 8 WoGG um 10 v. H. als Ausgleich dafür, dass bei der Neufassung der Tabelle zum 01.01.01 die seit 1990 eingetretene Mietenentwicklung nur teilweise ausgeglichen worden ist.

3. Auch wenn in einer bestimmten Region eine angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und damit ein nur geringes Angebot an preiswertem Wohnraum besteht, rechtfertigt das nicht ein Abweichen von der in der Tabelle zu § 8 WoGG enthaltenen Abstufung der Mieten entsprechend der erstmaligen Bezugsfertigkeit des Wohnraums.

4. Allein eine Zusammenstellung der in der örtlichen Presse während mehrerer Wochen veröffentlichten Wohnungsangebote kann einen Mietenspiegel oder eine vergleichbar umfassende Bewertung des Wohnungsmarktes nicht ersetzen und nicht dazu führen, dass die Werte der Tabelle zu § 8 WoGG nicht mehr als Grundlage für die Ermittlung der sozialhilferechtlich angemessenen Unterkunftskosten heranzuziehen sind.


Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   1097   1098   1099   1100   1101   1102   1103   1104   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin