OVG Koblenz 12 A 11660/99, U.v. 30.03.00, NJW 2001, 1514, IBIS e.V. C1648. Säuglingserstausstattung (Babykleidung usw. sowie Kinderwagen) ist als Bedarf der werdenden Mutter anzuerkennen und ihr nach dem Grundsatz rechtzeitiger Hilfegewährung (§ 6 BSHG, vgl BVerfGE 87, 31 [36], NVwZ 1991, 576) vor der Geburt zu gewähren, obwohl während der Schwangerschaft keineswegs sicher ist, dass sie mit einer Lebendgeburt beendet wird. Die Gewährung im 6. Schwangerschaftsmonat stellt sich als zeitgerechte Hilfe dar (wird ausgeführt).