LSG Berlin-Brandenburg L 5 B 1351/05 AS ER, B.v. 26.01.06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de Kein Anspruch auf ALG II nach "verbrauchten" Bafög-Anspruch. Auch der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II (Anspruch auf ALG II trotz "dem Grunde nach förderungsfähiger" Ausbildung in Fällen, in denen wegen Wohnens bei den Eltern ohnehin nur das "Mini-BAföG" bzw. "Mini-BAB" von 192 €/Monat beansprucht werden könnte) greift nicht, wenn wegen § 7 BAföG (d.h. es handelt sich um keine Erstausbildung, bzw. zuvor begonnene Ausbildung wurde abgebrochen) die Ausbildung als solche nicht mehr nach dem BAföG förderungsfähig wäre.