VG Düsseldorf 20 L 3053/00 B.v. 29.11.00, GK AsylbLG § 1a VG Nr. 27 1. Minderjährigen Kindern ist die leistungsmissbräuchliche Einreiseabsicht ihres gesetzlichen Vertreters grundsätzlich zuzurechnen (GK-AsylbLG Stand Juni 2002 § 1a Rn 127ff. m.w.N.).
VG Düsseldorf 20 K 4618/99, Gerichtsbescheid v. 10.05.01, GK AsylbLG § 6 VG Nr. 13 Die Kürzung der Leistungen für minderjährige Kinder wegen missbräuchlichen Verhaltens ihrer Eltern (fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung) nach § 1a Nr. 2 AsylbLG ist zulässig. Das Kind muss sich das Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter zurechnen lassen. Machte man den gesetzlichen Vertreter allein für sein Handeln verantwortlich und nähme Familienangehörige von der Anspruchseinschränkung aus, liefe in vielen Fällen die erstrebte Vermeidung vollstreckungshindernden Handelns leer (GK AsylbLG, §1a Rn 132ff., Deibel, ZfSH/SGB 1998, 707).
Liegen mithin die Voraussetzungen des § 1a vor, ist der Geldbetrag in der Regel ganz zu verweigern bzw. einzustellen.
VG Düsseldorf 13 L 1459/02, B.v. 10.06.02 GK AsylbLG § 1a VG Nr. 29 § 1a Nr. 1 ist nicht anwendbar auf ein in Deutschland geborenes Kind, da § 1a Nr. 1 eine Einreise (Grenzübertritt) in das Bundesgebiet voraussetzt ("begeben").