AG Berlin-Tiergarten 382 XIV 256/13 B B.v. 10.04.14 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2636.pdf Polizeiliche Ingewahrsamnahme nach erkennungsdienstlicher Behandlung (hier: Inhaftierung von UMF über Nacht für die Dauer von 11 Stunden im Anschluss an eine 5stündige Einreisebefragung und ED-Behandlung) ohne richterlichen Beschluss ist rechtswidrig.
Anmerkung: Es dürfte im übrigen auch nicht zulässig (und wohl auch strafbar) sein, durch Beugemaßnahmen (Zwangsgeld pp) den Ausländer zur Abgabe einer solchen unwahren Erklärung zu veranlassen (so Melchior, Rundbrief zur Abschiebungshaft 08/2006, www.abschiebungshaft.de)
siehe auch: Wolf, T., Haftgründe, Haftdauer und Haftverlängerung der Abschiebungshaft, Asylmagazin 3/2002, 10 und 4/2002, 15, online unter www.asyl.net