LG Berlin 28 Os 49/03, B.v. 17.12.03, InfAuslR 2004, 367 Ein rechtskräftig wegen illegalen Aufenthalts verurteilter Ausländer hat Anspruch auf Wiederaufgreifen des strafrechtlichen Verfahrens (§ 359 Nr. 5 StPO), wenn der Ausländer zu Unrecht verurteilt wurde, weil das Gericht seinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung übersehen hat, die ihm von der Ausländerbehörde rechtswidrig vorenthalten worden war (BVerfG InfAuslR 2003, 185).
BGH 1 StR 76/04, U.v. 06.10.04, InfAuslR 2005, 80; IBIS M6030, Asylmagazin 3/2005, 38,www.asyl.net/Magazin/3_2005c.htm - I6 Der Anspruch auf eine Duldung setzt voraus, das der Ausländer für die Ausländerbehörde erreichbar ist. Ist der Ausländer untergetaucht, ist sein ungeduldeter Aufenthalt auch dann strafbar, wenn er bei Meldung bei der Ausländerbehörde eine Duldung beanspruchen könnte.
OLG Schleswig-Holstein 1 Ss 87/04, B.v. 10.08.04, IBIS M5607, Asylmagazin 1/2005, 41www.asyl.net/Magazin/1_2_2005c.htm - I5 Kein strafbarer illegaler Aufenthalt bei Anspruch auf eine Duldung.