OLG Zweibrücken 3 W 239/07, B. v. 21.11.07, InfAuslR 2008, 311 311 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2278.pdf Keine Abschiebungshaft gegen Unionsbürger. Jedenfalls aufgrund einer altrechtlichen Ausweisung (verfügt vor Inkrafttreten des FreizügG/EU) darf gegen Unionsbürger keine Abschiebungshaft verhängt werden. Dies setzt vielmehr zumindest eine bestandskräftige förmliche Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Freizügigkeitsrechts nach dem FreizuügG/EU durch die Ausländerbehörde voraus.