Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Kürzung nach § 1a AsylbLG
LSG Ni-HB B.v. 06.09.13 - L 8 AY 58/13 B ER www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2609.pdf, ebenso B.v. 13.09.13 - L 8 AY 61/13 B ER www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2660.pdf Gegen eine Kürzung gem. § 1a AsylbLG entfaltet der Widerspruch ebenso wie die Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung, wenn zuvor Leistungen nach § 3 AsylbLG als Dauerverwaltungsakt gewährt wurden.
Keine sozialhilferechtlichen Sanktionen für strafrechtlich auffällig gewordene Asylbewerber
VG Frankfurt/M 7 G 3182/94(1), B.v. 09.12.94, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1209.pdf
Die (vom Main-Kinzig-Kreis praktizierte) Kürzung von Leistungen nach § 2 AsylbLG und Gewährung von Sachleistungen für "strafrechtlich in beachtenswerter Weise auffällig gewordene Asylbewerber" ist rechtswidrig. Sie findet im Gesetz keine Grundlage. Der Antragsgegner verfolgt mit dem Mittel der Ermessensausübung außerhalb des BSHG liegende Zwecke, wenn er strafrechtlich auffällige Asylbewerber sozialhilferechtlich einschränkt.
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