Verkehrsministerium NRW, Erlass v. 10.07.02 - VI B 2-21-01/3.2-1099/02 - IBIS M3327 www.asyl.net/Magazin/Docs/2003/M-3/3327.TIF Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung genügen in der Regel nicht für den Nachweis der Identität für Führerscheinprüfung, im Zweifel soll Kontakt mit der Ausländerbehörde aufgenommen werden.
Umwelt- und Verkehrsministerium Ba-Wü, Erlass vom 10.09.02 - 34-3853.1-0/496 - IBIS M3532 www.asyl.net/Magazin/Docs/2003/M-3/3532.TIF Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung genügen nicht für den Nachweis der Identität für Führerscheinprüfung; Identitätsnachweis mit beglaubigter Kopie eines Nationalpasses, der sich im Gewahrsam der Ausländerbehörde befindet ist möglich; der Internationale Reiseausweis genügt als Identitätsnachweis.
Stiegler, R. Flüchtlinge und Führerschein, Asylmagazin 05/2003, 5, online unter www.asyl.net/Magazin/5_2003a.htm - C1