EGMR Beschwerde Nr. 29192/95 (Ciliz), Urteil v. 11.07.00, InfAuslR 2000, 473 Wird einem Ausländer, der geschieden wurde und sich um die gerichtliche Regelung seines Umgangsrechts mit seinem bei der Mutter lebenden Sohn bemüht, die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und seine Wiedereinreise nach erfolgter Abschiebung zur Teilnahme an den weiteren Verfahrensschritten verweigert, so stellt die einen Eingriff in sein Familienleben i.S. d. Art. 8 EMRK dar.
VG Frankfurt/Oder 5 L 428/00 v. 31.07.00, InfAuslR 2000, 503Zum Anspruch einer Deutschen auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 9 Abs. 3 AuslG für ihren ausgewiesenen und mit einem Einreiseverbot belegten Bräutigam zwecks Durchführung der Eheschließung.