OVG Frankfurt/Oder 4 B 335/94, B.v. 26.10.94, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1008.pdf
(gegen Stadt Brandenburg). Wertgutscheine sind als Sachleistung nach § 2 AsylbLG unzulässig, da es hier nicht wie in dem Beschluß OVG Frankfurt/Oder 4 B 48/94 v. 8.9.94 zugrundeliegenden Fall um die Sachleistungsgewährung in einem der Gemeinschaftsunterkunft angeschlossenem Magazin bei gleichzeitiger Unterbringung von Leistungsberechtigten nach § 2 und § 3 AsylbLG geht. Nur für diesen Fall hatte das OVG mit der Erwägung, daß es einem geordneten Miteinander dieser verschiedenen Personengruppen in hohem Maße abträglich wäre, eine "Mehrklassengesellschaft " zu schaffen, es für zulässig angesehen auf Sachleistungen zu verweisen.
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