VG Sigmaringen 5 K 156/94, 5 K 157/94, B.v. 02.03.94, info also 2/94, 94, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1013.pdf Anspruch auf Geldleistungen nach § 2 AsylbLG.
VG Dessau 2 B 46/94, B.v. 24.11.94www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1014.pdf
Gegen Stadt Dessau. Asylbewerber mit mehr als 12 Monaten Dauer des Asylverfahrens haben Anspruch auf Regelsätze in Form von Geldleistungen.
Anmerkung: Die Landesregierung hat aufgrund einer politischen Entscheidung Geldleistungen ab 1.1.95 eingeführt, die Stadt Dessau hat deshalb keine Beschwerde gegen den Beschluß eingelegt.