OVG Niedersachsen 4 M 5146/96, B.v. 18.12.96, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1190.pdf Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG für Kosovo-Albaner mit Duldung. Darauf, ob bzw. wann die (alle) Voraussetzungen für die Rückführung des Antragstellers nach dem Abkommen mit der BRJ erfüllt sind kommt es derzeit nicht an. Der Senat teilt nicht die Auffassung, daß außer der Abschiebung auch der freiwilligen Ausreise Hindernisse entgegenstehen müssen (vgl OVG Nds., B.v. 19.4.96, NVwZ-Beil 11/96, S. 86, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1026.pdf).