SG Hildesheim S 44 AY 19/05 ER, B.v. 25.5.2005; IBIS M6627, Asylmagazin 7/2005, 29, www.asyl.net/Magazin/7_8_2005b.htm - F8 Leistungen nach § 2 AsylbLG für Roma aus dem Kosovo .
Sachverhalt: Die Stadt Göttingen hatte der Familie mit dem Vorwurf, sie sei eingereist, um Sozialhilfe zu beantragen, die Leistungen gemäß § 1 a AsylbLG gekürzt. Das Gericht befand nun, dass "prägendes Motiv" für die Einreise nach Deutschland die Sorge um Leben und Gesundheit der Familie und Flucht vor kriegerischen Auseinandersetzungen im Herkunftsland war, nicht der Wunsch nach Erlangung von sozialen Leistungen.
Anmerkung RAin Regine Filler: "Ernst zu nehmen ist das Vorgehen der Stadt Göttingen, die die Mandanten zur Vorsprache veranlasst haben und zu den Einreisemotiven befragt haben, nachdem diese bereits seit 2 Jahren Leistungen nach § 2 AsylbLG erhielten. Angeblich gibt es nach Inkrafttreten des ZuwG eine interne Weisung in Niedersachsen, solche Befragungen durchzuführen."