LSG NRW L 20 B 3/09 AY ER, B.v. 31.03.10www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2331.pdf Fehlende Passbemühungen sind kein Rechtsmissbrauch im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG, da die Antragsteller als Roma aus dem Kosovo auch unabhängig von ihrem Verhalten in der gesamten Zeit ihres Aufenthalts nicht hätten abgeschoben werden können.
SG Altenburg 21.10.11 - S 21 AY 3592/11 ERwww.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2368.pdf Leistungen nach § 2 AsylbLG bei AE nach 25 Abs. 5 AufenthG. Spätestens seit den beiden schwer erkrankten Kindern Aufenthaltserlaubnisse erteilt wurden und solange diese gelten, kann eine fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung bzw. eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer nicht angenommen werden. Es entspräche nicht dem Sinn des AsylbLG, das eine leistungsrechtliche Annex-Funktion zum Ausländerrecht hat, einen härteren Maßstab anzulegen als im Ausländerrecht selbst.