VG Hannover 7 B 5059/01, B.v. 29.11.01, GK AsylbLG § 2 Abs. 1 VG Nr. 30 Der Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG umfasst auch die Übernahme der Miete für eine selbst gemietete Wohnung. Bei der Angemessenheit der Unterkunftskosten sind atypische Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Antragsteller wollen mit acht Personen aus drei Generationen eine Wohnung beziehen und dabei zugleich die aus Altersgründen notwendige Pflege zweier Familienangehöriger sicherstellen. Angemessen sind nach der Rspr. des OVG Nds. (4 MB 1798/01, B.v. 25.10.01) die Mietwerte in der äußerst rechten Spalte der Tabelle nach § 8 WoGG, da auf einen aktuellen Mietspiegel nicht zurückgegriffen werden kann. Dabei stellt sich auch die Frage, ob bei Neuanmietung einer Wohnung hierzu noch ein Zuschlag zu machen ist.