VG Meiningen 8 E 309/03.ME, B.v. 17.07.03, InfAuslR 2003, 450; GK AsylbLG § 2 Abs. 1 VG Nr. 37www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2023pdf Der Anspruch des außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten nach § 2 leistungsberechtigten Antragstellers auf Regelsätze als Barleistungen kann nicht durch Gewährung nur eines Teils des Regelsatzes in bar und im Übrigen die Teilnahme am Chipkartensystem erfüllt werden. Dem Chipkartensystem fehlt das wesentliche Merkmal des Geldes, es für jede geldwerte Ware oder Leistung einsetzen zu können