§§ 53/54/55 AuslG - Anspruch auf Duldung erfassten Entscheidungen zum Anspruch auf Erteilung einer Duldung nach Rücknahme eines Asylgesuchs und zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde am tatsächlichen Aufenthaltsort: VG Göttingen 3 B 3171/00 v. 22.05.00, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/R7343.pdf, ebenso VG Stade 2 B 615/00 v. 18.05.00, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/R7344.pdf
"Um-zu-Regelung" des § 120 BSHG auf Leistungsberechtigte nach AsylbLG anwendbar?
Vorbemerkung:Durch die zweite AsylbLG-Novelle hat sich zum 1.9.1998 die Rechtslage geändert. Nunmehr enthält auch das AsylbLG mit § 1a Nr. 1 eine "um-zu-Regelung" analog der Regelung in § 120 Abs. 3 BSHG! Die folgend benannte Rechtsprechung ist daher insoweit überholt.