LSG NRW L 20 B 27/08 AY, B.v. 04.06.08 (PKH) www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2176.pdf Zwar hat der Senat entscheiden, dass vor Vollendung des vierten Lebensjahres Leistungen nach § 2 AsylbLG nicht in Betracht kommen. Das LSG hat aber die Revision zugelassen und hält die Rechtsfrage für grundsätzlich klärungsbedürftig. In der Literatur wird aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Auslegung im Sinne der Kläger für erforderlich gehalten (LPK SGB XII, 8.A. 2008, § 2 Rn 7), zum anderen macht auch die unterschiedliche Praxis der Behörden eine höchstrichterliche Klärung erfoderlich. Daher ist für das Verfahren PKH zu bewilligen.