Die nach ihrem Wortlaut den Anspruch ausschließende Bedingung des § 2 Abs. 3 AsylbLG steht dem Anspruch nicht entgegen. § 2 Abs. 3 AsylbLG ist im Wege verfassungskonformer Auslegung nur auf die Fälle anwendbar, in denen mindestens ein Elternteil Leistungen nach AsylbLG erhält.
SG Hannover S 53 AY 50/11, U.v. 16.07.13, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2598.pdf Leistungen nach