§ 2 AsylbLG für Kinder, wenn ein Elternteil Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhält.
Die in § 2 Abs. 3 AsylbLG genannte Voraussetzung des tatsächlichen Leistungsbezugs eines Elternteils gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG muss nicht erfüllt sein, wenn ein Elternteil Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhält. Auch eine Inzidentprüfung eines eventuellen Rechtsmissbrauchs der Eltern iSd § 2 Abs. 1 AsylbLG ist dann unzulässig.
§ 2 AsylbLG und Pflegegeld für Schwerbehinderte
VG Köln 21 L 2099/00, B.v. 19.09.00, GK AsylbLG § 2 Abs. 1 VG Nr. 10 Im Rahmen der Leistungen nach § 2 AsylbLG ist das von der AOK als Pflegekasse gewährte Pflegegeld von 1.300 DM weder beim Pflegebedürftigen noch (als weitergegebenes Pflegegeld) bei der im gemeinsamen Haushalt lebenden Pflegeperson berücksichtigungsfähiges Einkommen. Ob das Pflegegeld im Rahmen der Leistungen nach §§ 3-6 AsylbLG angerechnet werden kann, bleibt im vorliegenden Verfahren unentschieden.
Die sozialpolitische Zweckbestimmung des Pflegegeldes würde durch eine Anrechnung vereitelt. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Zuwendung an eine nahestehende Pflegeperson ist das Pflegegeld kein Entgelt, seine Einstufung als Einkommen stünde der Funktion als zusätzliches Mittel zur Erhaltung der Pflegebereitschaft entgegen (vgl. BVerwG 5 C 82/88, U.v.04.06.92; OVG NRW 8 A 1148/87, U.v. 08.11.88; VGH Hessen, DÖV 1996, 299f.; VG Dresden 6 K 3438/96, U.v. 25.02.97)
SG Freiburg S 4 SO 5144/06, U.v. 24.01.08 www.asyl.net/Magazin/Docs/07/M-9/12577.pdf Im Rahmen der Leistungen nach § 2 AsylbLG ist auch das Pflegegeld für das behinderte Kind nach § 64 SGB XII zu gewähren.
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