Anmerkung: Das Urteil des OVG Greifswald liest sich wie ein "Todesurteil". Es ist an Menschenverachtung und Zynismus kaum zu überbieten. Man ist bereit, den Asylbewerber mit der Dialyse zu quälen, bis er stirbt, selbst wenn das teuerer wird als eine Transplantation, Geld spielt keine Rolle. Das AsylbLG lässt nicht nur eine andere Auslegung zu, eine Entscheidung zugunsten der beantragten Transplantation ist im Hinblick auf die Grundrechte - Menschenwürde, Recht auf Leben - die einzig zulässige Entscheidung. Der Fall erinnert an das - in dem Beschluss zitierte - berüchtigte "Todesurteil" der 6. Kammer des VG Frankfurt/Main (VG Frankfurt am Main, B.v. 09.04.97, 8 G 638/97 [1], NDV-RD 1997, S. 138, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2054.pdf). In dessen Folge war der betroffene kurdische Asylbewerber, dem die Frankfurter Verwaltungsrichter seinerzeit unter Verweis auf § 4 AsylbLG die dringend benötigte Lebertransplantation verweigerten, an seiner Lebererkrankung gestorben.