LSG NI-HB, B.v. 01.10.13 - L 8 AY 38/13 Bwww.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2657.pdf PKH für Klage auf Meniskus-OP des Knies. Die Regelung des AsylbLG zur ärztlichen Versorgung sind unter Berücksichtigung des BVerfG-Urteils vom 18.07.12 zu interpretieren. Bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "erforderlich" in § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG sowie "unerlässlich" und "geboten" in § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG sind die Ausführungen des BVerfG zum menschenwürdigen Existenzminimumzu berücksichtigen.
SG Frankfurt/M S 20 AY 31/14 ER B.v. 13.10.14www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2645.pdf Anspruch auf Krankengymnastik/Physiotherapie nach § 4 Abs. 1 AsylbLG zur Schmerzbehandlung und Funktionsverbesserung bei beginnender Osteochondrose der LWS.
SG Dessau-Rosslau S 17 AY 15/14 ER, B.v. 09.10.14, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2661.pdf Keine Hüftgelenks-OP nach § 4 AsylbLG. Erforderlich ist eine medizinische Versorgung nach § 4 AsylbLG nur, wenn sie eilbedürftig ist und keine gleichwertige, aber weniger zeit- und kostenintensive Alternative besteht. Die Gabe von Schmerzmitteln (ggf auch Opioiden der Stufe II und III des WHIO-Stufenschemas) ist bei Hüftgelenksdyplasie ein ausreichender und angemessener medizinischer Standard nach § 4 AsylbLG.
Anmerkungen:
vgl. Classen, G. Krankenhilfe nach §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz. Umfang der Krankenhilfe nach AsylbLG; Zuständigkeit; Krankenhilfe für MigrantInnen ohne Aufenthaltsstatus www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/arbeitshilfen/krankenhilfe_asylblg.doc
siehe zum Behandlungsumfang nach §§ 4 und 6 auch die unter "Fahrtkosten, Psychotherapiekosten" genannten Entscheidungen