§ 121 BSHG/§ 25 SGB XII auf Erstattungsansprüche von Krankenhausträgern nach dem AsylbLG bei notfallmäßiger Krankenhausbehandlung sowie zur örtlichen Zuständigkeit der Sozialämter bei Krankenhausbehandlung siehe auch die unter "§§ 10/10a/11 Abs. 2 AsylbLG ..." aufgeführten Entscheidungen.
zum Sicherstellungsauftrag nach § 4 Abs. 3 AsylbLG und zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine nicht zuvor beantragte nicht notfallmäßige Krankenhausbehandlung vgl. auch VG Oldenburg 3 A 2274/98, U. v. 05.04.00, GK AsylbLG § 4 Abs. 3 VG Nr. 1 (unter "analoge Anwendbarkeit des § 5 BSHG - keine Leistung ohne vorherigen Antrag").