SG Hildesheim S 42 AY 100/11 U.v. 12.12.12 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2521.pdf Anspruch nach § 6 AsylbLG auf Kosten des Schülertransports zum Hort. Leistungsberechtigte haben über § 6 AsylbLG im Wege der Ermessensreduzierung auf null Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets entsprechend § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII. Ohne eine § 28 Abs. 2 bis 7 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 bis 7 SGB XII nachgebildete abschließende Aufzählung des Gesetzgebers kann § 6 ggf. auch zu einer Leistungsempfänger freundlicheren Handhabe des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes führen. Die Kosten für den Bustransfer von der Grundschule zum Schulhort sind nach § 6 AsylbLG zu übernehmen.