§ 7 AsylbLG - Einkommen und Vermögen; Mitwirkungspflichten 222
Heranziehung zu den Kosten der Unterkunft 222
Glaubhaftmachung des Einkommens (Nutzung eines KFZ; illegale Erwerbstätigkeit usw). 227
Einsatz des Einkommens und Vermögens (Erziehungsgeld, Pflegegeld, Stiftung "Mutter und Kind", Härtefälle, Schmerzensgelder, Zuwendung für Führerscheinerwerb, nachgezahlte Sozialhilfe, nachgezahltes Kindergeld, zweckbestimmte Einnahmen....) 230
Einsatz des Einkommens und Vermögens Familienangehöriger 235
Mitwirkungspflicht beim Nachweis der eigenen Identität? 241
§§ 7 Abs. 4, 11 Abs. 2 AsylbLG - Pflicht zur freiwilligen Rückkehr mit Hilfe einer Rückkehrberatungsstelle? 242
§ 7 Abs. 4 AsylbLG - Grenzen sozialrechtlicher Mitwirkungspflichten 242
Dostları ilə paylaş: |