SG Bremen S 23 AS 419/09 ER, B.v. 01.04.09www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2284.pdf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Einstellung des ALG II. Das Gericht hat Zweifel, ob der Leistungsausschluss für Unionsbürger nach § 7 Abs 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit europäischem Recht vereinbar ist, wenn nach Einreise zum Zwecke der Arbeitsuche sechs Monate gearbeitet und dann über eine Zeit von mehr als 6 Monaten arbeitslos gewesen.
Das SG verweist zur Begründung seiner Zweifel auf die vorliegende Rechtsprechung und Kommentierung zu dieser Frage sowie den Antrag des Generalanwalts v. 12.03.09 im Verfahren EuGH C-22/08.