LSG HH L 4 AS 266/12 B/ER, B.v. 11.10.12 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2577.pdf (im Ergebnis ebenso LSG NI-HB 25.07.07 - L 6 AS 444/07 ER www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2584.pdf; LSG HH 02.03.10 - L 5 AS 54/10 B ER).
Kein Alg II-Ausschluss wegen Aufenthalt nur zur Arbeitssuche für Unionsbürger, die in Deutschland bereits erwerbstätig waren, auch über den 6-Monatszeitraum des § 2 III FreizügG/EU hinaus. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfasst gemäß Art. 14 Abs 4 iVm Art 24 II Unionsbürger-RL nur Personen, die sich erstmals zur Arbeitssuche nach Deutschland begeben. Ein den Anspruch ausschließender Aufenthalt allein zum Zweck der Arbeitsuche liegt nicht mehr vor, wenn eine tatsächliche Verbindung zum dt. Arbeitsmarkt vorliegt. Der Ausschluss ist dann auch nach Ablauf der Verbleibefrist des § 2 Abs. 3 FreizügG/EU nicht mehr anwendbar.
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