VG Hannover 3 B 6839/97 v. 28.11.97, IBIS C1355. Der Antragstellerin wurden 12 Monate lang Sozialhilfe gewährt, ohne dass sie vom Sozialamt auf die Rückkehr in das andere Bundesland hingewiesen wurde. Ihrem inzwischen geborenen Kind wurde im neuen Bundesland eine Aufenthaltsbefugnis erteilt. Eine strenge Anwendung des § 120 Abs. 5 würde in dieser Situation zu unerträglichen Ergebnissen führen (Trennung von Mutter und Kind). In verfassungskonformer Auslegung kommt vorliegend als unerlässliche Hilfe nur die weitere Hilfegewährung in Frage.