§ 7 Abs. 5 SGB II / § 22 SGB XII / § 26 BSHG - leistungsrechtliches Ausbildungsverbot
LSG Hessen L 9 AS 14/05 ER, B.v. 11.08.05, ZFSH/SGB 2005, 672www.sozialgerichtsbarkeit.desowohl über die Härtefallregelung (§ 7 Abs. 5 SGB II)wie auch über § 34 SGB X (Zusicherung) auch bei Übergang der Zuständigkeit auf einen anderen Leistungsträger (hier: vom BSHG zum SGB II) Möglichkeiten, die Fortsetzung einer begonnenen Ausbildung über das SGB II zu finanzieren und dadurch den Ansprüchen des Vertrauensschutzes gerecht werden (hier: Studium für eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern, von denen das jüngste 6 Jahre alt ist).