Brief Word


§ 22 Abs. 7 SGB II - Mietzuschuss für BAföG-Berechtigte



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə1152/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   1148   1149   1150   1151   1152   1153   1154   1155   ...   2201

§ 22 Abs. 7 SGB II - Mietzuschuss für BAföG-Berechtigte



LSG Hessen L 6 AS 340/08 B ER, B.v. 27.03.09 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2295.pdf Zur Berechung des Mietzuschusses für Auszubildende nach § 22 Abs. 7 SGB II. Die Höhe des Mietzuschusses nach § 22 Abs. 7 SGB II ergibt sich allein aus der Höhe der tatsächlichen Unterkunftskosten incl. Heizung, abzüglich des im BAföG enthaltenen Mietanteils (hier: für bei ihren Eltern wohnende Studierende 48 €/mtl).

Eine Bedarfsberechnung nach den Maßstäben des SGB II ist nicht vorzunehmen, auch ein Verweis auf Möglichkeiten des Hinzuverdienstes ist unzulässig. Bei der Ermittlung der ungedeckten Unterkunftskosten kommt eine Anrechnung des Kindergeldes nicht in Betracht, da das beim BAföG nicht als Einkommen anrechenbare Kindergeld dem BAföG-Förderbetrag zuzurechen ist und der Deckung des zusätzlichen Ausbildungsbedarfes dient. Mangels Anspruchs darf der Auszubildende wegen seiner ungedeckten Unterkunftskosten auch nicht auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verwiesen werden.




Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   1148   1149   1150   1151   1152   1153   1154   1155   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin