SG Chemnitz S 25 AY 20/07 ER, B.v. 01.11.07www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2116.pdf Keine Kürzung des Barbetrags für Ausländer in Untersuchungshaft, da es an der Kausalität des Verhaltes des Ausländers dafür fehlt, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.
LSG Nds-Bremen, B.v. 29.01.08, L 11 AY 50 ERwww.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2144.pdf Keine Kürzung nach § 1a AsylbLG für yezidische Kurden syrischer Staatsangehörigkeit. Die Beweislast für das Vorliegen des Tatbestandes nach § 1a Nr. 2 AsylbLG liegt bei der Leistungsbehörde. Die Antragsteller haben durch ihren bisherigen Vortrag auch im Asylverfahren Zweifel bezüglich ihrer Identität nicht begründet. Die Erfolgsausichten für die Beschaffung eines zur Passbeschaffung nötigen Zivilregisterauszugs mit Lichtbild aus Syrien, um den sich die Antragsteller scheinbar bemüht haben, scheinen ungewiss. Ein Fehlverhalten der Antragsteller kann nicht festgestellt werden.