LSG Ba-Wü L 7 AY 5149/08 ER B.v. 24.11.08www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-9/14725.pdf Die Abgabe einer sog. Freiwilligkeitserklärung ist ausreisepflichtigen Staatsangehörigen des Iran zuzumuten, so dass die Weigerung zu einer Leistungskürzung nach § 1a Nr. 2 AsylbLG führen kann.
SG Dessau-Roßlau S 10 AY 22/08 ER, B. v. 17.11.08 www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/14418.pdf, Keine Kürzung nach § 1a Nr. 2 AsylbLG für einem um sein Umgangsrecht mit seinem deutschen Kind vor Gericht kämpfenden ausländischen Vater (Art. 6 GG, Art 8 EMRK, Elternrecht und Vaterpflicht. Wenn eine Behörde durch Verwaltungsakt »Leistungen bis auf Weiteres« zugesagt hatte, dann entfaltet der Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid aufschiebende Wirkung. Sonst würde §§ 44 SGB X ausgehebelt.