OVG Berlin 6 SN 114.99, B. v. 09.02.00. In Deutschland geborenen minderjährigen Kindern ist (entgegen dem Gesetzeswortlaut) die leistungsmissbräuchliche Einreiseabsicht ihrer Eltern zuzurechnen. •••• (ebenso VG Berlin 32 A 482.00, B.v. 08.09.00 unter Verweis auf die genannte Entscheidung des OVG).
OVG NRW 16 B 2033/99, B.v. 08.05.00, GK AsylbLG § 1a OVG Nr. 12Die fehlende Mitwirkung bei der Erlangung neuer Pässe bzw. Passersatzpapiere ist bei [staatenlosen Kurden?] aus dem Libanon ein vom Leistungsberechtigten zu vertretender Grund i. S. d. §1 a Nr. 2 AsylbLG.
Den sieben minderjährigen Kindern der Antragsteller ist das Verhalten ihrer Eltern im Rahmen des §1a AsylbLG zuzurechnen, so das auch die ihnen zustehende Hilfe gekürzt werden darf, die Kürzung für die Kinder verstößt nicht gegen das Sozialstaatsprinzip.