OVG NRW 24 B 1088/99, B. v. 22.06.99, GK AsylbLG § 1a OVG Nr. 3. Der in § 3 Abs. 1 S. 4 AsylbLG vorgesehene Barbetrag nach gehört nach summarischer Prüfung nicht zu den unabweisbar gebotenen Leistungen.
VGH Bayern 12 ZE 99.1000, B. v. 14.09.99, GK AsylbLG § 1a VGH Nr. 6, FEVS 2001, 236, IBIS e.V. C1632 Eine Anspruchseinschränkung auf Sachleistungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG ist zulässig, wenn aufenthaltsbeendene Maßnahmen aus Gründen, die die Leistungsberechtigten zu vertreten haben, nicht vollzogen werden können (hier: abgelehnte Asylanträge, keine Duldung, Bemühungen um Passbeschaffung nicht nachgewiesen).