KG Berlin 25 W 20 u. 21/05, B.v. 13.04.05, InfAuslR 2005, 424www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/6826.pdf Eine Entscheidung über die Beiordnung eines Dolmetschers zur Vorbereitung der Haftbeschwerde durch den bevollmächtigten Anwalt kann vor Begründung der Haftbeschwerde verlangt werden (Gebot des fairen Verfahrens, Art 103, 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG, Art. 6 EMRK).
LG Braunschweig 3 T 517/05 (026), B.v. 10.06.05www.asyl.net/Magazin/Docs/2005/M-5/6827.pdf Anspruch auf kostenlose Hinzuziehung eines Dolmetschers im Abschiebungshaftverfahren; die Ablehnung der Übernahme der Dolmetscherkosten durch das Gericht ist mit der Beschwerde nach § 18 FGG anfechtbar.