VG Gießen 2 L 201/08.GI.A, B.v. 25.04.08www.asyl.net/Magazin/Docs/07/M-9/13157.pdf Vorläufiger Stopp einer Dublin-Überstellung nach Griechenland, das nach der Dublin II-Verordnung für die Durchführung seines Asylverfahrens zuständig ist wegen fehlender Umsetzung der europarechtlichen Mindeststandards für das Asylverfahren in Griechenland.
VG Karlsruhe A 3 K 1412/08, B.v. 23.06.08www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2198.pdf Rechtschutz gegen Rücküberstellung nach der Dublin II-Verordnung nach Griechenland unter Verweis die UNHCR-Stellungnahme vom 15.04.08 zur Überstellung von Asylsuchenden nach Griechenland und auf VG Giessen v. 25.04.08.